Geschichte
Förderziele
Vorstand
Arbeitsweise
Stiftungsvermögen



Die Grundsätze des Stifters hinsichtlich der Arbeitsweise der Geschäftsführung gelten bis heute:
  • sparsame Verwendung der Mittel
  • maximale, regelmäßige Erträge für die Ausschüttung zugunsten der Stiftungszwecke
  • Sicherheit und Nachhaltigkeit der Vermögensanlage durch breite Streuung der Anlageformen und erhöhten Immobilienanteil
  • absolute Transparenz der Entscheidungen gegenüber Vorstand, Begünstigten und Aufsichtsorganen
Garantiert wird die Umsetzung dieser Grundsätze durch einen vergleichsweise geringen Personalaufwand, die Vermögensanlage bei einem sorgfältig ausgesuchten Geldinstitut sowie eine professionelle und erfahrene Anlageberatung (C. H. Donnerbank, www.donner.de).

Die Begünstigten werden jeweils durch einen delegierten Vertreter repräsentiert. Beide sind unmittelbar an allen Entscheidungen der Geschäftsführung beteiligt und bilden zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden den Vorstand der Stiftung.

Die eigentlichen Aufsichtsorgane, die Abteilung Stiftungsaufsicht der Justizbehörde und das Finanzamt für Körperschaften, prüfen jährlich die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und kontrollieren, ob die Mittel der Stiftung sparsam und ausschließlich für die satzungsgemäßen Ziele verwendet werden.


 
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